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Gremien

Die wichtigsten Gremien in den Pfarrgemeinden sind der Pfarrgemeinderat (PGR) und die Kirchenverwaltung (KV). Der Pfarrgemeinderat als anerkanntes Organ des Laienapostolats dient dem Aufbau und Erhalt einer lebendigen Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des kirchlichen Auftrags. Die Kirchenverwaltung als Organ der Kirchenstiftung verwaltet das Vermögen der Kirchenstiftung und erledigt alle der Kirchenstiftung zugewiesenen Aufgaben. Der Pfarrverband wird durch Dekret des Erzbischofs errichtet und durch den vom Bischof beauftragten Pfarrer geleitet. Unterstützung erfährt dieser durch hauptamtliche Mitarbeiter*inen und dem PGR sowie einem Pfarrverbandsrat (PVR), der sich aus einzelnen Mitgliedern der jeweiligen Pfarrgemeinderäte zusammensetzt. Diesem obliegt die Aufgabe, das Seelsorgeteam des Pfarrverbandes zu beraten und das Leben des Pfarrverbandes zu pflegen und im Ganzen zu koordinieren.  Die Pfarrgemeinderäte jeder Pfarrei des Pfarrverbandes bleiben wie gehabt bestehen. (Siehe auch unter Pfarrverband)